Patenamt

Mindestens ein Pate oder eine Patin sollte Mitglied der evangelischen Kirche sein, um die Erziehung des Täuflings im christlichen Glauben zu unterstützen. Auch Mitglieder einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörenden Kirche können zum Patenamt zugelassen werden.

Nähere Auskünfte und Terminabsprachen über die Küsterei.